Bei vielen Bauvorhaben muss der Bauherr einen geeigneten Koordinator bestellen.
Koordinatoren nach Baustellenverordnung sind Experten für sicheres Arbeiten und Zusammenarbeiten auf Baustellen. Ihre Aufgaben und die Kriterien für ihre Eignung konkretisiert die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30).
WICHTIG: Ab zwei Arbeitgebern, die gleichzeitig oder nacheinander auf Baustellen arbeiten MUSS ein SIGEKO vom Bauherren bestellt werden.
Der Koordinator muss nach § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) in der Planungsphase einen SiGeplan ausarbeiten und ihn in der Ausführungsphase fortschreiben.
Ein SiGePlan ist notwendig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
• Koordinierung der Anwendung von §4 Arbeitsschutzgesetz
• Organisieren der Zusammenarbeit von Arbeitgebern untereinander (Auftragnehmer und Subunternehmer)
• Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan)
• baubegleitende Betreuung vor Ort mit Sicherheitsbegehungen und Baubesprechungen
• Erstellung von Baustellenordnungen
• Flucht- und Rettungswegkonzepte planen
Planungsphase und Ausführungsphase
Diese und viele weitere Leistungen können wir Ihnen anbieten. Sprechen Sie uns gerne an.